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[ 23.07.2024 ]

BANKENSTABILITÄT festigen

Gebhard Frick

Die Regierung sieht in ihrem Bericht zum IWF-Beitritt das Risiko eines Finanzplatzkollapses durch ein Fehlen von Liquidität. Bemerkenswert ist, dass bei der aktuellen Gefahren- und Risikoanalyse unter den gesellschaftlich bedingten Gefährdungen dieses Risiko allerdings nicht aufgeführt ist, wie auch einige andere relevante gesellschaftlich bedingte Gefährdungen. In der Schweiz hat der Bundesrat diese Problematik aufgenommen und den Bericht zur Bankenstabilität am 10. April 2024 verabschiedet. Gestützt auf Art.52 des schweiz. Bankengesetzes und gestützt auf Aufträge des Parlaments hat der Bundesrat eine eingehende Evaluation der Regulierung systemrelevanter Banken durchgeführt. Von der Bedeutung und Grössenordnung her muss der Finanzplatz Liechtenstein aus Liechtensteiner Sicht als systemrelevant betrachtet werden.

In seinem Bericht schlägt der Bundesrat ein Paket von 22 Massnahmen zur direkten Umsetzung vor und 7 weitere Massnahmen sollen weiter vertieft werden. Im Kern will der Bundesrat die Prävention stärken (stärkere Eigenmittelanforderungen), die Liquidität stärken inkl. das Potential der Liquiditätsversorgung durch die Schweiz. Nationalbank und das Kriseninstrumentarium erweitern.
 
Der Bundesrat will damit die Risiken und Kosten für den Staat, die Volkswirtschaft und die Steuerzahlenden minimieren. Der Bundesrat will somit erreichen, dass zukünftig keine staatlichen Notmassnahmen notwendig werden.
 
Die Schweiz. Nationalbank (SNB) präzisiert die Thematik Liquidität mit folgenden Aussagen im Geschäftsbericht 2023, Seite 113. Zitat: "Die SNB erachtet es als notwendig, dass die Stabilität der Finanzierung der Banken über die Liquiditätsregulierung deutlich verstärkt wird  .....  Die Liquiditätsverordnung sieht vor, dass jede Bank ein Notfallkonzept erstellt".
 
Die Liecht. Banken können sich zudem über Sichtverbindlichkeiten bei der SNB und über Sichtverbindlichkeiten oder die Hinterlegung von qualitativ erstklassigen Wertschriften bei anderen Banken auf Liquiditätskrisen vorbereiten.
 
Wegweisende Entscheide auch für Liechtenstein. Diese Thematik muss von Liechtenstein, im gleichen Sinne wie in der Schweiz, vertieft angegangen werden.