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[ 14.09.2024 ]

Falschinformationen von wem?

Uwe Fischer

Das Liecht. Vaterland verortet Falschinformationen immer wieder nur beim
Referendumskomitee „Nein zum IWF-Beitritt“. Wie verhält es sich denn, wenn Pro IWF-
Befürworter nachfolgendes zum wiederholten Mal erklären?

Behauptung: Bankeinlagen / Überweisungen auf Bankkonten bspw. Sparkonten bleiben
immer Eigentum des Einlegers und können jederzeit wieder bezogen werden!

Realität: Ab Einlage von Geld gehört dieses uneingeschränkt der Bank. Ich werde Gläubiger
und die Bank wird mir gegenüber Schuldner. Die Bank gibt mir lediglich ein
Zahlungsversprechen und bestimmt in den AGB unter welchen Voraussetzungen sie einen
Rückzahlungsanspruch gewährt. Wird die Bank insolvent, werde ich einer Gläubigerklasse
zugeteilt.

Behauptung: Der IWF ist wie eine Versicherung!

Realität: Eine Versicherung vergütet eingetretenen Schaden gemäss Versicherungswert und
Versicherungssumme. Es muss nichts an den Versicherer zurückbezahlt werden. Der IWF ist
kein Versicherer! Er ist ein Kreditgeber, der zu harten Bedingungen ohne Wenn und Aber die
Schulden einzieht. Die Schuldrückzahlung wird nicht dem Verursacher aufgebürdet, sondern
sozialisiert. Jeder Einwohner muss die Schuldentilgung mittragen.

Behauptung: Die Mitgliedschaft beim IWF kostet uns jährlich nur 500‘000 CHF!

Realität: Vorläufig mag dies korrekt sein, aber wie lange? Sehr wertvoll sind heutzutage auch
Daten. Unter Punkt 8. des Staatsvertrages (Seite 111) heisst es: „Zusicherung und
Informationspflicht: Bevor Liechtenstein die Mitgliedschaft im Fonds annimmt, muss es dem
Fonds zusichern, dass es alle erforderlichen Massnahmen zur Unterzeichnung und
Hinterlegung der Aufnahmeurkunde und zur Unterzeichnung des Übereinkommens gemäss
Abs. 9(a) und 9(b) des vorliegenden Beschlusses ergriffen hat; ferner muss Liechtenstein dem
Fonds jegliche vom Fonds gegebenenfalls angeforderten Informationen in Bezug auf diese
Massnahmen zur Verfügung stellen.“

Wie kann ich Pro IWF-Exponenten vertrauen, die so kommunizieren?