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IWF: Nachschusspflicht kann nicht verhindert werden
Referendumskomitee «Nein zum IWF-Beitritt»
Die Quote Liechtensteins gemäss Entwurf des Übereinkommens mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF):
Quote CHF 120 Mio.
Restquote CHF 30 Mio.
Diese Restquote von CHF 30 Mio. muss hinterlegt werden.
Etwaige Quotenerhöhung Ende 2024, vorbehaltlich der Zustimmung Liechtensteins, sind:
Neue Quote CHF 180 Mio.
Neue Restquote CHF 45 Mio.
Die Krux liegt darin, dass der IWF die Quoten festlegt. Der IWF hat jedoch Interesse an Quotenerhöhungen, um die eigene Finanzierungsbasis zu stärken, zumal das Finanzierungspotential einiger Länder eine Quotenerhöhung nicht zulässt. Die Schweiz und Liechtenstein – so die Beurteilung – haben das nötige Finanzierungspotential. Deshalb schreibt die Schweizerische Nationalbank in ihrem Geschäftsbericht 2023/Seite 125: „Die Schweiz ist verpflichtet dem IWF im Rahmen der Quote, der NKV (Neue Kreditvereinbarungen) und des bilateralen Darlehensabkommens Mittel zur Verfügung zu stellen.“ Diese Nachschusspflicht erwartet auch Liechtenstein, womit die IWF-Mitgliedschaft einerseits viel teurer sein wird als die Regierung sagt und andererseits auch zu einem Fass ohne Boden werden kann.
Deshalb Nein zum IWF-Beitritt.