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[ 12.08.2024 ]

IWF: Nachschusspflicht kann nicht verhindert werden

Referendumskomitee «Nein zum IWF-Beitritt»

Das Finanzierungspotential des Internationalen Währungsfonds (IWF) wird durch die Summe der Quotenzahlungen bestimmt. Die Höhe der Quote wird zum Zeitpunkt des Beitritts zum IWF festgelegt. Die Quoten und damit die Restquoten werden regelmässig überprüft und bei Bedarf  – auch kurzfristig – angepasst. Der IWF kann argumentieren, dass zum Beispiel in der Steuergesetzgebung Liechtensteins ein höheres Steueraufkommen möglich wäre und dass dadurch eine höhere Quote angemessen wäre. Er kann auch grundsätzlich argumentieren, dass das Finanzierungspotential eine höhere Quote erlauben würde.

Die Quote Liechtensteins gemäss Entwurf des Übereinkommens mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF):

Quote         CHF 120 Mio.
Restquote   CHF  30 Mio.

Diese Restquote von CHF 30 Mio. muss hinterlegt werden.

Etwaige Quotenerhöhung Ende 2024, vorbehaltlich der Zustimmung Liechtensteins, sind:

Neue Quote        CHF 180 Mio.
Neue Restquote  CHF  45 Mio.

Die Krux liegt darin, dass der IWF die Quoten festlegt. Der IWF hat jedoch Interesse an Quotenerhöhungen, um die eigene Finanzierungsbasis zu stärken, zumal das Finanzierungspotential einiger Länder eine Quotenerhöhung nicht zulässt. Die Schweiz und Liechtenstein – so die Beurteilung – haben das nötige Finanzierungspotential. Deshalb schreibt die Schweizerische Nationalbank in ihrem Geschäftsbericht 2023/Seite 125: „Die Schweiz ist verpflichtet dem IWF im Rahmen der Quote, der NKV (Neue Kreditvereinbarungen) und des bilateralen Darlehensabkommens Mittel zur Verfügung zu stellen.“ Diese Nachschusspflicht erwartet auch Liechtenstein, womit die IWF-Mitgliedschaft einerseits viel teurer sein wird als die Regierung sagt und andererseits auch zu einem Fass ohne Boden werden kann.

Deshalb Nein zum IWF-Beitritt.