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[ 14.08.2024 ]

Konsequenzen eines IWF-Beitritts müssten unsere Kinder und Enkel tragen

Johannes Kaiser

Der Internationale Währungsfonds (IWF) wird von der Regierung als «günstige Versicherung»
definiert, der einen Notkredit zur Verfügung stellt. Welche Bedingungen der IWF an eine
Mitgliedschaft verknüpft sowie welche schmerzhaften Konsequenzen und Hypotheken damit für
unsere Jugend und die künftigen Generationen verbunden wären – darüber wird geschwiegen.
Im Interview mit Gebhard Frick, Mitglied des Referendumskomitees «Nein zum IWF-Beitritt»,
werden die Hintergründe sowie das Wesen und Funktionieren des IWF aufgezeigt.
 
 
Welche Stellung hat der IWF in dieser sich stark verändernden Weltordnung?

Gebhard Frick: Der Internationale Währungsfonds (IWF) ist ein verlängerter Arm der USA-Politik. Die USA hat ein
Vetorecht. Die Länder des globalen Südens und des asiatischen Raumes haben das Vertrauen in den IWF verloren.
Dies zeigt sich am Interesse zahlreicher Länder an einer Mitgliedschaft bei der BRICS-Vereinigung (Brasilien,
Russland, Indien, China, Südafrika). Derzeit streben rund 40 Staaten eine Mitgliedschaft der BRICS-Staaten an und
werden dann vermutlich aus dem IWF austreten.
 
 
Der IWF sei eine «günstige Versicherung» in einer Krisensituation, sagte der Regierungschef im Juni-
Landtag. Was ist bei einer Quote von120 Millionen Franken resp. einer Restquote von 30 Millionen Franken
überhaupt günstig?

Nein, der IWF ist keinesfalls eine Versicherung. Bei einer Mitgliedschaft beim IWF wird die Quote und auch die
Erhöhung der Quote vom IWF bestimmt. Damit ist auch eine Pflicht zur Anlage respektive eine Nachschusspflicht
verbunden. Jede Anlage beim IWF ist eine Anlage in Risikokapital – mit dem Risiko eines Währungsverlustes. Es
sind andere Lösungen zu betrachten.
 

Alle fünf Jahre gibt es Quotenerhöhungen und bereits Ende dieses Jahres wird diese verpflichtende
«Nachschuss-Einladung» von den IWF-Mitgliedern erhoben. Für Liechtenstein würde dies eine Erhöhung
auf CHF 180 Millionen bedeuten.

Grundlage zur Festlegung der Quote ist das Wirtschafts- und Finanzpotential des jeweiligen Landes. Im Gegensatz
zu vielen anderen Ländern wird das Finanzpotential der Schweiz und von Liechtenstein eher als hoch eingeschätzt.
Interessant sind die Ausführungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Im Geschäftsbericht 2023 der SNB
steht klar, dass die Schweiz verpflichtet ist, dem IWF im Rahmen der Quote etc. Mittel zur Verfügung zu stellen.
Dies dürfte dann auch für Liechtenstein zutreffen.
 
 
Der FMA-Präsident Christian Batliner sagte in einem Vaterland-Interview vom 1. Juli 2024, dass die Quoten-
Einlage in Form von einer starken Währung sei und dies mit einem aktuellen Zinssatz von 4 Prozent? Ist
diese Aussage des FMA-Aufsichtsratspräsidenten überhaupt der Realität entsprechend?

Die Anlage der Quote resp. der Restquote erfolgt in Sonderziehungsrechten (SZR). Die SZR sind in einem
Währungskorb von 5 Währungen gewichtet: US-Dollar, Euro, engl. Pfund, jap. Yen, chin. Renminbi. Vier dieser
Währungen sind gegenüber dem Schweizerfranken Schwachwährungen. Somit ist bei einer Anlage jährlich ein
Währungsverlust zu erwarten. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat grössere Anlagen in den Währungen
US-Dollar und Euro. Im Jahresbericht 2023 schreibt die SNB unmissverständlich: «Die bedeutendsten
Risikofaktoren der Währungsreserven sind die Wechselkurse». Anlagen beim IWF werden zu einem variablen
Zinssatz verzinst.
 

Was von Seiten der Regierung noch nie erwähnt wurde, ist, dass Liechtenstein gemäss der
Gefährdungsanalyse- und Risikoanalyse Bevölkerungsschutz des Amtes für Bevölkerungsschutz (2024-04)
versicherte Elementarwerte von insgesamt 30 Milliarden Franken ausweist: Gebäude 23 Milliarden CHF,
Fahrhabe 5 Milliarden CHF und Hausrat 2 Milliarden CHF. Wieso verschweigt dies die Regierung?

Liechtenstein verfügt, zusammen mit der Schweiz, als eines der wenigen Länder, über einen flächendeckenden
Versicherungsschutz gegen Feuer- und Elementarschäden für Gebäude und Hausrat. Diese Versicherung ist
somit ein wichtiger Bestandteil im integralen Risikomanagement des Landes, das die Vorsorge gegen
Naturgefahren, die Bewältigung von Naturereignissen sowie den Wiederaufbau umfasst. Wichtig ist die
Versicherungssumme von CHF 30 Milliarden und wichtig ist die Pool-Vereinbarung im System «GUSTAVO», d.h.
es ist eine Vereinbarung im Rahmen einer Versicherungspolice mit sieben Schweizer Kantonen. Dies ist eine
sehr gute Lösung mit einer notwendigen Diversifikation und das Zusammenwirken mit Schweizer Kantonen setzt
bei Naturereignissen generell auf sogenannte Pool-Versicherungen. Diese können und werden qualitativ weiter
ausgebaut und bilden die wohl sinnvollste und beste Absicherung im Bereich des Bevölkerungs- und
Infrastrukturschutzes.
 

Nochmals zum Interview mit dem FMA-Präsidenten Christian Batliner: Wenn die Bankenaufsicht, die
Finanzmarktaufsicht, die Banken-Revisionsstellen ihre Kontroll- und Aufsichtspflichten
verantwortungsvoll wahrnehmen, kann es - wenn diese Aufsichts- und Kontrollinstitutionen
funktionieren - kaum zu einem Banken-Grounding kommen.

Natürlich müssen die Kontrollinstanzen funktionieren. Als wichtig und vorausschauend erachte ich den Entscheid
des Schweizer Bundesrates vom April 2024, durch verschiedene Massnahmen für systemrelevante Banken die
Bankenstabilität sowie die Prävention zu stärken. Dies mit höheren Eigenmittelanforderungen, mit einer stärkeren
Liquiditätshaltung inklusive eines verbesserten Potentials der Liquiditätsversorgung und mit einem erweiterten
Kriseninstrumentarium. Die Schweizerische Nationalbank präzisiert die Thematik Liquidität im Geschäftsbericht
2023 wie folgt: «Die Schweizerische Nationalbank (SNB) erachtet es als notwendig, dass die Stabilität der
Finanzierung der Banken über die Liquiditätsregulierung deutlich verstärkt wird... Die Liquiditätsverordnung sieht vor,
dass jede Bank ein Notfallkonzept erstellt. Dieses muss wirksame Strategien im Umgang mit Liquiditätsengpässen
enthalten».
 

Der UN-Generalsekretär António Guterres hat unlängst Kritik am jahrzehntealten internationalen
Finanzsystem – namentlich der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) – geübt.

Der UN-Generalsekretär forderte am BRICS-Treffen in Johannesburg und 2023 an der UNO-Konferenz in Genf eine
Neugestaltung der veralteten, dysfunktionalen sowie ungerechten globalen Finanzarchitektur. Es erfordere den Mut
zu Kompromissen und zu Reformen, sagte er weiter.
 

Liechtenstein müsste dasselbe Souveränitäts-Bewusstsein wie Monaco als oberste Zielsetzung leben,
nämlich proaktiv Verantwortung für eine funktionierende Wirtschaft, für einen präventiven
Bevölkerungsschutz sowie Wohlfahrt für alle (gutes Sozialwesen) tragen. Das bedeutet: Vorsorglich in die
Menschen investieren und somit frei vom IWF sein?

Monaco hat weder eine eigene Währung sowie Zentralbank, sondern einen Zoll- und
Währungsvertrag mit Frankreich - so wie Liechtenstein mit der Schweiz. Monaco findet
offenbar keinen Anlass einer Organisation beizutreten, in der die USA über eine
Sperrminorität verfügen. Monaco hat einen IWF-Beitritt schlichtweg nicht nötig und hat
offenbar zufriedenstellende Lösungen im Zoll- und Währungsvertrag mit Frankreich
gefunden.
 
 
«Monaco hat weder eine eigene Währung sowie Zentralbank, sondern einen Zoll- und Währungsvertrag mit Frankreich - so wie
Liechtenstein mit der Schweiz»: Gebhard Frick, Mitglied des Referendumskomitees «Nein zum IWF-Beitritt» im Gespräch mit
Johannes Kaiser.