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Staatsvertrag mit IWF: «Zu zahlende Subskriptionskosten SZR 100 Mio.»
Johannes Kaiser, Landtagsabgeordneter
Im Staatsvertrag zum Beitritt von Liechtenstein zum IWF, wo das Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds beschrieben ist, sind die Subskriptionszahlungen an den IWF im Beschluss Nr. 79-2 klar definiert. Was heisst nun «Subskriptionszahlung»? Eine von einem Mitgliedstaat des IWF zu zahlende Subskription ist nichts anderes als ein finanzieller Aufwand bzw. Kosten oder Geldausgaben. Eine zu zahlende Subskription ist – egal an wen sie gerichtet ist – eine gebunden Kostensumme, die dem Staat nicht mehr für eigene Projekte oder Finanzierungszwecke zur Verfügung stehen. Es sind nun mal Kosten! In diesem Beschluss Nr. 79-2 des Internationalen Währungsfonds heisst nun unter den weiteren Kosten-Definitionen: (Auszug aus dem Staatsvertrag)
- Begriffsbestimmungen: c) bezeichnet der Begriff «SZR» die Sonderziehungsrechte
des Fonds. - Quote: Liechtensteins Quote wird SZR 100 Millionen sein.
- Subskriptionszahlung: Die von Liechtenstein zu zahlende Subskription
(Anm.: das sind Kosten, Ausgaben, finanzielle Aufwendungen) entspricht seiner Quote. - Zeitpunkt der Subskriptionszahlung: Liechtenstein muss seine Subskription (sprich Kosten-Zahlung) innerhalb von sechs Monaten nach Annahme der Fondsmitgliedschaft entrichten.
- Erhöhung der Quote: nachdem die sechzehnte allgemeine Quotenüberprüfung in Kraft ist: Liechtensteins Quote (Anm.: zu zahlende Subskription) erhöht sich auf SZR 150 Millionen,…
Wenn es wirklich ein solches Taschengeld-Geschäft mit dem IWF wäre, dann könnten die Banken diese 0,5 Promille locker übernehmen und müssten bei einem IWF-Kredit nicht die Menschen von Liechtenstein in schmerzliche persönliche und finanzielle Verluste manövrieren.